Türnotöffnung
In einer Wohnung wurde eine hilfeersuchende Person vermutet. Die Wohnungstür wurde gewaltfrei geöffnet. Der Rettungsdienst betreute den Patienten. Für die Feuerwehr bestand kein weiterer Handlungsbedarf.
In einer Wohnung wurde eine hilfeersuchende Person vermutet. Die Wohnungstür wurde gewaltfrei geöffnet. Der Rettungsdienst betreute den Patienten. Für die Feuerwehr bestand kein weiterer Handlungsbedarf.
In einem Unternehmen löste durch Bauarbeiten die Brandmeldeanlage aus. Nach einer Kontrolle konnte die Anlage zurückgestellt und an den Betreiber übergeben werden.
Ein auf der Straße liegender Ast wurde durch die Feuerwehr entfernt. Hierzu kam auch eine Motorkettensäge zum Einsatz.
In einer Wohnung platzte ein Wasserschlauch. Die Feuerwehr stellte das Wasser ab. Weiteren Handlungsbedarf gab es nicht, sodass die Einsatzstelle an die Mieterin übergeben wurde.