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Gemeldeter Wohnungsbrand

Durch einen Passanten wurde eine Rauchentwicklung in einer Häuserreihe gemeldet. Vor Ort konnte kein Schadensereignis festgestellt werden. Die Rauchentwicklung entstand auf Grund von Reinigungsarbeiten. Die Polizei übernahm die Einsatzstelle.

Brandmeldeanlage ausgelöst

Die Erkundung durch die ersten Kräfte ergab, dass kein Schadensereignis vorlag. Die Anlage wurde zurückgestellt und an den Betreiber übergeben.

Türnotöffnung

In einer Wohnung wurde eine hilfeersuchende Person vermutet. Die Wohnungstür wurde gewaltfrei geöffnet. Der Rettungsdienst betreute den Patienten. Für die Feuerwehr bestand kein weiterer Handlungsbedarf.