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Türnotöffnung

In einer Wohnung wurde eine hilflose Person vermutet. Die Tür wurde durch die Person selbstständig geöffnet. Der Polizei wurde die Einsatzstelle übergeben.

Türnotöffnung

Die Feuerwehr verschaffte Zugang zur betroffenen Wohneinheit und übergab die Einsatzstelle im Anschluss an die Polizei.

Türnotöffnung

Vor Ort öffnete der Patient die Tür, weshalb keine Maßnahmen der Feuerwehr erforderlich waren.

Heimrauchmelder ausgelöst

Angebranntes Essen löste einen Rauchwarnmelder aus. Zur Gefahrenabwehr wurde die Wohnung kontrolliert und belüftet. Personen kamen nicht zu Schaden.