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Türnotöffnung

Dem Rettungsdienst wurde Zugang zur Wohnung verschafft, für die Feuerwehr bestand dann kein weiterer Handlungsbedarf mehr.

Brandmeldeanlage ausgelöst

Auslösung Brandmeldeanlage. Das betroffene Gebäude wurde angefahren, der betroffene Bereich kontrolliert. Die Lageerkundung ergab kein Schadensereignis. Somit bestand kein weiterer Handlungsbedarf.

Türnotöffung

Die Feuerwehr verschaffte sich Zugang zur betroffenen Wohneinheit, anschließend wurde der Rettungsdienst noch beim Transport der Person in den Rettungswagen unterstützt.