Türnotöffnung
Die Tür konnte zerstörungsfrei geöffnet werden. Es bestand danach kein weiterer Handlungsbedarf für die Feuerwehr.
Die Tür konnte zerstörungsfrei geöffnet werden. Es bestand danach kein weiterer Handlungsbedarf für die Feuerwehr.
Der Patient der betroffenen Wohnung öffnete die Tür selbstständig, sodass keine Maßnahmen durch die Feuerwehr erforderlich waren.
Die Brandmeldeanlage in einem Unternehmen löste funktionsrichtig durch angebranntes Essen aus. Eine Kontrolle ergab keine weiteren Gefahren, weshalb die Einsatzstelle an den Betreiber übergeben wurde.
Alarmiert zu einer Notfalltüröffnung öffnete an der Einsatzstelle die Wohnungstür selbstständig. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes übernahm die Feuerwehr die Erstversorgung und unterstützte im Amschluss beim Transport zum Rettungswagen.