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Brandmeldeanlage ausgelöst

Auslösung Brandmeldeanlage. Das betroffene Gebäude wurde angefahren, der betroffene Bereich kontrolliert. Die Lageerkundung ergab kein Schadensereignis. Somit bestand kein weiterer Handlungsbedarf.

Türnotöffnung

Vor Ort wurde die Tür durch den Bewohner selbstständig geöffnet, für die Feuerwehr bestand kein weiterer Handlungsbedarf.

Gemeldeter Wohnungsbrand

Die Feuerwehr wurde zu einem Wohnungsbrand alarmiert. An der Einsatzstelle wurde die Lage erkundet. Für die Rauchentwicklung war angebranntes Essen verantwortlich. Die Wohnung wurde belüftet und anschließend den Bewohnern und… Weiterlesen »Gemeldeter Wohnungsbrand