Türnotöffnung
Die Tür konnte zerstörungsfrei geöffnet werden. Es bestand danach kein weiterer Handlungsbedarf für die Feuerwehr.
Die Tür konnte zerstörungsfrei geöffnet werden. Es bestand danach kein weiterer Handlungsbedarf für die Feuerwehr.
Der Patient der betroffenen Wohnung öffnete die Tür selbstständig, sodass keine Maßnahmen durch die Feuerwehr erforderlich waren.
Alarmiert zu einer Notfalltüröffnung öffnete an der Einsatzstelle die Wohnungstür selbstständig. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes übernahm die Feuerwehr die Erstversorgung und unterstützte im Amschluss beim Transport zum Rettungswagen.
Ein PKW verunfallte alleinbeteiligt. Durch die Feuerwehr wurde die Einsatz gegen den fließenden Verkehr und Brandgefahren gesichert, auslaufende Flüssigkeiten gebunden sowie das Fahrzeug durch entfernen vom Geländerteilen befreit. Der Rettungsdienst… Weiterlesen »Verkehrsunfall