Türnotöffnung
Die Feuerwehr wurde zum Öffnen einer Wohnungstür alarmiert. Vor Ort war der Zugang zum Patienten bereits möglich, sodass keine Maßnahmen der Feuerwehr erforderlich waren.
Die Feuerwehr wurde zum Öffnen einer Wohnungstür alarmiert. Vor Ort war der Zugang zum Patienten bereits möglich, sodass keine Maßnahmen der Feuerwehr erforderlich waren.
In einer Wohnung wurde ein ausgelöster Rauchwarnmelder gemeldet. Die Lagefeststellung der ersteintreffenden Kräfte ergab, dass kein Schadensereignis vorlag. Der Einsatz konnte auf Anfahrt abgebrochen werden.
Der Einsatz wurde vor dem Ausrücken durch die Leitstelle abgebrochen.
Das Dachgeschoss und im weiteren Verlauf der gesamte Dachstuhl eines alten Bahnhofsgebäudes stand im Vollbrand. Über zwei Drehleitern wurden ein Löschangriff von außen vorgetragen, da ein Innenangriff aufgrund des Gebäudezustandes… Weiterlesen »Gebäudebrand