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Rauchwarnmelderpflicht ab 2024

Mit Stichtag zum 31.12.2023 sind in allen Räumen, in denen bestimmungsgemäß geschlafen wird, sowie in den mit diesen Räumen in Verbindung stehenden Fluren, Rauchwarnmelder zu installieren. Nur diese können effektiv vor einer drohenden Gefahr durch Feuer und Rauch warnen. Der Freistaat Sachsen ist mit dieser Forderung das letzte Bundesland, womit nun bundesweit eine allgemeine Rauchwarnmelderpflicht besteht. Weitere Informationen findet ihr im Bericht des MDR (https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/rauchmelder-pflicht-einbau-wohnung-bestandsbauten-100.html), der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) oder auf https://rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/rauchmelderpflicht-sachsen/.