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Schöner Brauch – aber es gibt einiges zu beachten

Die Frühlingssonne lockt, das Osterfest naht und so langsam aber sicher werden die Brauchtumsfeuer geplant. Nicht nur zu Ostern, auch für Hexen, den Mai und Pfingsten sowie die Sommersonnenwende werden die sogenannten Brauchtumsfeuern entzündet. Es ist ein großes Event für Jung und Alt – und für die Organisatoren viel Arbeit.

Bei der Organisation sind ein paar Regeln zu beachten und beim Brauchtumsfeuer selbst natürlich auch. Schließlich sollen alle ihren Spaß haben und niemand/nichts zu Schaden kommen.

Wir geben Ihnen daher Tipps zu richtigem Material, umsichtigem Verhalten und Tierschutz.

Wichtig für Veranstalter ist außerdem zu wissen: Brauchtumsfeuer müssen mindestens zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt (ordnungsamt@stadt-radeberg.de) beantragt werden. Es sind nur Brauchtumsfeuer mit dem besonderen öffentlichen Interesse, also öffentlich zugängliche Feuer, genehmigungsfähig. Diese müssen einem gewissen Brauch unterliegen. Die Bescheid-Kosten betragen 30 €. Ein Formular und weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Homepage: Stadt Radeberg

Für ein solches Brauchtumsfeuer darf für lediglich trockenes und unbehandeltes Holz oder auch trockener Ast- und Strauchschnitt verwendet werden. Die Organisatoren sind dafür verantwortlich, Abfälle auszusortieren, bevor das Holz aufgeschichtet wird. Sperrmüll, Altreifen, behandelte Paletten, Grünschnitt oder Ähnliches haben im Feuer nichts verloren. Andernfalls ist einem Bußgeld zurechnen. Damit kann ein großer Schaden an Umwelt und Teilnehmern vermieden werden.

Auch in Sachen Brandschutz müssen die Organisatoren einiges beachten. Insofern die Waldbrandgefahrenstufe (https://www.wald.sachsen.de/waldbrandgefaehrdung-4186.html) ein Entzünden zulässt, gehören bestimmte Mindestabstände zu Gebäuden, Wäldern und Naturschutzgebieten als auch idealerweise ein Sicherheitsstreifen von fünf Metern Breite zum Schutz. Letzteres vermeidet ein direktes Übergreifen des Feuers. Besucher und insbesondere Kindermüssen  ausreichend Abstand zum Feuer halten. Gerät das Feuer dennoch außer Kontrolle, zögern Sie nicht und alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 112, falls sie im Rahmen eines Brandsicherheitsdienstes nicht ohnehin vor Ort ist. Der Tierschutz spielt ebenso eine große Rolle bei einem Brauchtumsfeuer. Der „Brennstapel“ darf erst am Tag des Anzündens aufgeschichtet beziehungsweise muss an diesem Tag komplett umgeschichtet werden. Ansonsten können Tiere, die darin einen Unterschlupf suchen qualvoll verbrennen. Ein vorheriges Rütteln an dem Stapel hilft nicht. Viele Tiere verhalten sich passiv, anstatt zu flüchten.